Tatsächlich hatten sich sowohl die Bundesanwaltschaft als auch das Gericht von Beginn des Prozesses an größte Mühe gegeben, jegliche politischen Zusammenhänge und insbesondere die Rolle der Verfassungsschutzämter außer Acht zu lassen und sie damit aus der Schusslinie zu nehmen. In der Anklageschrift hatte die Bundesanwaltschaft erklärt, dass der NSU „zu keinem Zeitpunkt ein Netzwerk“ gewesen sei, sondern „eine singuläre Vereinigung aus drei Personen“.