Das ECCHR will damit einen Präzedenzfall schaffen. „Wir wollen deutlich machen, dass Verfahren gegen Rüstungsexporteure nicht allein mit Blick auf das Außenwirtschaftsgesetz geführt werden können, sondern die konkreten Auswirkungen in den Empfängerländern zu berücksichtigen sind“, erklärte Schliemann. So könne den Opfern der Gewaltverbrechen in Deutschland zu Gerechtigkeit verholfen werden.