Wurden die Hartz IV Regelleistungen transparent und nachprĂĽfbar errechnet? Um dieser Frage nachzugehen, klagte ein Hartz IV Betroffener vor dem Verwaltungsgericht in Wiesbaden auf die Einsicht der Verbraucherstichprobe des Jahres 2008. Doch das Gericht wies die Klage zurĂĽck: Die Daten aus den HaushaltsbĂĽchern wĂĽrden dem Staatsgeheimnis unterliegen.