Im Februar stellte die 21-Jährige hochschwanger in Begleitung ihrer Schwiegermutter einen Antrag auf Hartz IV beim zuständigen Jobcenter. Da sich der Vater des Kindes noch in der Tischler-Ausbildung befindet, reicht das Geld der kleine Familie hinten und vorne nicht. Das Jobcenter behauptete jedoch, keinen Antrag erhalten zu haben. Da ein Stempel auf den Unterlagen fehlte, konnte die jungen Mutter nicht das Gegenteil beweisen.