02.09.2011 - 15:13 [ Gegen Hartz ]

Hartz IV: Jobcenter wollte Begleitung verhindern

Eine solche solidarische Unterstützung kann nicht einfach von einer Behörde untersagt, geschweige denn verhindert werden. Hat sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines solchen Tuns, so hat auch sie den Rechtsweg zu bemühen und bei der zuständigen Behörde zu beantragen, dass diese Tätigkeit untersagt wird § 9 Abs. 1 RDG). Bis zu einer möglichen Untersagung ist diese Tätigkeit zu dulden und zu unterstützen.