Der im Jahre 1972 geborene Mann hatte dem Jobcenter eine Kopie eines offensichtlich per Fotomontage angefertigten Reisedokumentes vorgelegt. In dem vermeintlichen Reisepass sind Reisedaten verschiedener Staaten dieser Erde versehen. Ein Stempel weist ein Einreisedatum von 1970 auf, also zwei Jahre vor der Geburt des Klägers. Demnach solle der Mann angeblich zwei Jahre vor seiner Geburt gereist sein. Nun will aber das Jobcenter wissen, wie der Mann die Reisen vor seiner Geburt finanziert habe. Das Gericht (Az: S 40 AS 2814/13) wird sicher viel Spaß daran haben, die Zeitreisen des Mannes nachzuvollziehen.