02.07.2016 - 08:34 [ Gegen Hartz ]

Hartz IV: Ein-Euro-Jobs sind Zwangsarbeit?

Dieses Übereinkommen definiert Zwangsarbeit wie folgt:

Artikel 2

1. Als „Zwangs- oder Pflichtarbeit“ im Sinne dieses Übereinkommens gilt jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat. Für die Ein-Euro-Jobs gilt genau das. Wer einen Ein-Euro-Job nicht annimmt, dem kürzt das Jobcenter die Mittel, verhängt als eine Strafe. Diese Strafe anzudrohen zwingt Menschen, auch absurdeste „Jobs“ auszuführen. Von Freiwilligkeit kann keine Rede sein. Ein-Euro-Jobs sind also Zwangsarbeit, und Zwangsarbeit ist in Deutschland verboten.