Dieses Ăśbereinkommen definiert Zwangsarbeit wie folgt:
Artikel 2
1. Als „Zwangs- oder Pflichtarbeit“ im Sinne dieses Ăśbereinkommens gilt jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und fĂĽr die sie sich nicht freiwillig zur VerfĂĽgung gestellt hat. FĂĽr die Ein-Euro-Jobs gilt genau das. Wer einen Ein-Euro-Job nicht annimmt, dem kĂĽrzt das Jobcenter die Mittel, verhängt als eine Strafe. Diese Strafe anzudrohen zwingt Menschen, auch absurdeste „Jobs“ auszufĂĽhren. Von Freiwilligkeit kann keine Rede sein. Ein-Euro-Jobs sind also Zwangsarbeit, und Zwangsarbeit ist in Deutschland verboten.