Nach dem Willen von Union und FDP, diesmal geäußert vom rechtspolitischen Sprecher der CDU-Fraktion im Brandenburger Landtag, Danny Eichelbaum, sollen ALG II-Empfänger für Klagen an Sozialgerichten eine generelle Gebühr von 75 Euro zahlen. Dies begründet er damit, dass 10% bis 20% der Klagen unberechtigt wären, diese sollten so deutlich reduziert werden, um den Sozialgerichten die Arbeit zu erleichtern