06.09.2013 - 16:34 [ Gegen Hartz ]

Hartz IV Bezieher wegen Tonaufnahmen angeklagt

Der Beklagte soll ohne die Einverständnis seines Arbeitsvermittlers Aufnahmen während einiger Gespräche getätigt haben. Zwar hatte aufgrund einer Anzeige die Polizei die Wohnung des Betroffenen durchsucht und auch das Gerät gefunden, allerdings blieben die gesuchten Tonbänder unauffindbar. Nach Aussagen des Angeklagten habe dieser die Gespräche aufgezeichnet, um im Anschluss eigene Protokolle anzulegen. Weil die Behörde eines Tages die Aufnahmen untersagte, kam es zum Streit zwischen beiden Parteien. „Er weigerte sich, das Beratungsgespräch zu führen, zu dem er eingeladen war“