08.07.2012 - 00:42 [ Heilpraxisnet ]

Hanseatische Krankenkasse ohne Praxisgebühr

Die Kassen sind im Zugzwang, schließlich forderte neben dem Bundesgesundheitsministerium auch das Bundesversicherungsamt die Krankenkassen dazu auf, eine Auszahlung der Überschüsse zu prüfen. Dies könne in Geldleistungen aber auch in zusätzlichen Gesundheitsleistungen geschehen. Die Krankenkassen dürfen nämlich nur einen gesetzlich vorgeschrieben Höchstbetrag zurücklegen.