Netzpolitik bloggt darĂĽber. Kurzfassung: Die juristischen Sachverständigen haben darauf hingewiesen, dass Grundrechte Grundrecht heiĂźen, weil sie immer und ĂĽberall gelten. Auch in Afghanistan. Auch fĂĽr die Afghanen in Afghanistan gilt das Fernmeldegeheimnis. Mit anderen Worten: Die „strategische Fernmeldeaufklärung“ des Bundesnachrichtendienstes ist (und war immer) rechtswidrig.