16.07.2014 - 17:37 [ Randzone ]

Grundsatzurteil: Polizei darf nicht filmen

Das Filmen einer Demo ist nach Auffassung des Gerichts “nur dann erforderlich und gerechtfertigt, wenn nach konkreten Umständen ein unfriedlicher Verlauf unmittelbar bevorsteht”. Im Fall einer unerwarteten Eskalation müsse die Polizei auch geringe Verzögerungen hinnehmen, um die Einsatzbereitschaft herzustellen.