12.12.2014 - 18:05 [ Halina Wawzyniak, Mitglied des Bundestages ]

Grundsätzlich nach Maßgabe

Grundsätzlich, so das Bundesverfassungsgericht, entscheidet die Mehrheit in einem Untersuchungsausschuss nach Maßgabe der §§ 17 ff. PUAG in welcher Art und Weise ein Beweisbeschluss umgesetzt wird. Das Bundesverfassungsgericht hat das entschieden, obwohl es sich selbst für unzuständig erklärt hat.