Der Bundestag kann dem von der Bundesregierung beabsichtigten Mandat fĂźr einen Einsatz der Bundeswehr im Irak nicht zustimmen, ohne einen Verfassungsbruch zu begehen. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eindeutig. Die Bundeswehr darf gemäà Artikel 24 GG nur im Rahmen eines âSystems gegenseitiger kollektiver Sicherheitâ in einen Auslandseinsatz geschickt werden. Genau dies aber ist die so genannte Koalition der Willigen nicht.