„Während bisher Menschen nur überwacht werden dürfen und ihre Daten gespeichert werden dürfen, wenn ein konkreter Tatverdacht besteht, sollen nun von 82 Millionen Deutschen, von allen Menschen die Kommunikationsdaten gespeichert werden. Das bedeutet auch zum Beispiel die Aufenthaltsdaten, wo bewegen sich Menschen. Das ist ein brutaler Paradigmenwechsel, der verfassungsrechtlich hoch problematisch ist. Deswegen hat das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung auch aufgehoben.“