Ein Neonazi sollte nach der Haftentlassung kein rechtsextremistisches Gedankengut mehr verbreiten dürfen. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht dieses Verbot gekippt. Das Urteil ist irritierend.
Die Meinungsfreiheit hat seit jeher in Karlsruhe ihren vehementesten Verteidiger, und das ist gut so. Eine offene Gesellschaft, die auf die Freiheit der Rede setzt, muss extreme Ansichten aushalten können.