Es sei angemerkt, dass in dem ersten Memorandum vorgesehen war, dass die Grenzen für das Renteneintrittsalter auch auf Basis der Lebenserwartung der Einwohner eines Landes festzusetzen sind. Auf diesen Parameter berufen die Gläubiger sich auch jetzt für Griechenland und vertreten, die Lebenserwartung der Griechen sei reichlich hoch …