Entweder ist somit die Ausnahmegenehmigung rechtswidrig ergangen oder es liegt überhaupt keine Ausnahmegenehmigung für den Eingriff in diese Artengruppen vor.“
ThüringenForst hat die grob rechtswidrige Schädlingsbekämpfungsmaßnahme für den 04.05.2020, vormittags angekündigt. Damit will der ThüringenForst vollendete Tatsachen schaffen, ehe eine juristische Prüfung erfolgt ist.