28.04.2018 - 13:16 [ Wikisource.org ]

Gesetz zur Verlängerung des Ermächtigungsgesetzes (1937)

Gesetz zur Verlängerung des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich.
Vom 30. Januar 1937.

Der Reichstag hat das folgende Gesetz einstimmig beschlossen, das hiermit verkündet wird:

(1) Die Geltungsdauer des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24. März 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 141) wird bis zum 1. April 1941 verlängert.
(2) Das Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 75) bleibt unberührt.

Berlin, den 30. Januar 1937.

Der Führer und Reichskanzler
Adolf Hitler

Der Reichsminister des Innern
Frick