Gesetz zur Verlängerung des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich.
Vom 30. Januar 1937.
Der Reichstag hat das folgende Gesetz einstimmig beschlossen, das hiermit verkündet wird:
(1) Die Geltungsdauer des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24. März 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 141) wird bis zum 1. April 1941 verlängert.
(2) Das Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 75) bleibt unberührt.
Berlin, den 30. Januar 1937.
Der Führer und Reichskanzler
Adolf Hitler
Der Reichsminister des Innern
Frick