27.11.2014 - 15:05 [ Wikipedia ]

Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses

Entgegen dem Grundrecht nach Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes ist es also in diesen Fällen nicht möglich, ein Gericht anzurufen. Die Garantie des Artikels 19, wonach gegen jede Entscheidung der Verwaltung ein Gericht angerufen werden kann, wird hier durchbrochen. Die Kontrolle erfolgt ausschließlich durch die sog. G-10-Kommission. Diese wird durch das vom Deutschen Bundestag eingesetzte und aus Bundestagsmitgliedern bestehende Parlamentarische Kontrollgremium berufen. Das sog. Artikel-10-Gesetz trat wie die Grundgesetzänderung im Jahr 1968 in Kraft.