Das Betriebsklima in jener Polizeiwache kann 2007 nicht schlecht gewesen sein. Immerhin bekam der nun angeklagte Beamte damals den Auftrag, bei einem Großhandel für die Weihnachtsfeier der Dienststelle einzukaufen. Doch auf der Vollmacht fand sich hinter dem Namen des Beamten auch jener verhängnisvolle Zusatz. Welcher der Kollegen den 55-Jährigen unter Anspielung auf dessen Alkoholismus als „blauen Zwerg“ bezeichnet hatte, ist ungeklärt.