Die Klage einer Initiative gegen Rechtsextremismus war erfolgreich: Das Verwaltungsgericht Dresden hält die Extremismusklausel für zu unbestimmt und damit gesetzeswidrig.
Die Klage einer Initiative gegen Rechtsextremismus war erfolgreich: Das Verwaltungsgericht Dresden hält die Extremismusklausel für zu unbestimmt und damit gesetzeswidrig.