Generell soll die Verwaltungspraxis der Jobcenter vereinheitlicht werden. Dadurch wolle man „verhindern, dass einzelne Grundsicherungsträger nach höchstrichterlichen Urteilen entgegen der Praxis rückwirkend massenhaft Leistungen verrechnen müssen“, zitiert die Zeitung aus dem Bericht der Arbeitsgruppe.