Absurd wirkt die Auflage des Gerichts, Youtube müsse in Zukunft einen zusätzlichen „Wortfilter“ installieren, der urheberrechtlich geschütztes Material bereits während des Publizierens herausfiltern soll. Hier befürchten die NRW-Piraten, dass bei einem Filtersystem viele Videos zu Unrecht gefiltert werden, nur weil ihre Bezeichnung deckungsgleich oder ähnlich der eines geschützten Werks sein könnte.