Um eine eindeutige Antwort auf diese Frage ringen derzeit in Berlin Innen- und Justizressort, ein erster Gesetzentwurf liegt bereits vor und befindet sich in der Abstimmung zwischen den Häusern. Während das Innenministerium eine Art Generalermächtigung erwirken will, bevorzugt die Justiz einen Katalog erlaubter Straftaten für V-Leute