Der Geheimdienstbeauftragte soll vom Parlamentarischen Kontrollgremium eingesetzt werden und diesem zuarbeiten. Zudem sollen drei neue Referate geschaffen werden, um die Kontrolle der Geheimdienste durch das Parlament zu verbessern. Die Reform soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten und gemeinsam mit einer Reform des BND-Gesetzes in den kommenden Wochen in den Bundestag eingebracht werden.