Kurz vor Weselskys Ankündigung war die Deutsche Bahn mit dem Versuch gescheitert, den Lokführerstreik vor Gericht zu stoppen. Auch das Landesarbeitsgericht Hessen lehnte es als zweite Instanz ab, den Streik per einstweiliger Verfügung zu verbieten. Die GDL ließ sich vor Gericht auch nicht auf den Kompromiss ein, den Streik am Sonntag für die Einheitsfeiern in Berlin auszusetzen.