27.03.2012 - 10:18 [ Tagesschau ]

GdF muss keinen Schadensersatz für Streik zahlen: Richter weisen Klage von Fluggesellschaften ab

Als nicht direkt bestreikte Dritte seien die Fluggesellschaften in ihrem Recht am eingerichteten Gewerbebetrieb nicht eingeschränkt worden, erklärte die Richterin Ursula Schmidt. Die durch den gegen die Deutsche Flugsicherung (DFS) gerichteten Arbeitskampf entstandenen Schäden müssten sie grundsätzlich hinnehmen.
Die GdF hatte vor der Verhandlung von einem Grundsatzurteil gesprochen.