Nun plane die EU-Kommission, das Abkommen bereits vor der Zustimmung der Nationalparlamente „vorläufig“ in Kraft treten zu lassen, wobei Gabriel dagegen offensichtlich keine Einwände hat, da laut einem Bericht des Wirtschaftsministeriums vom März die vorläufige Anwendung der „üblichen Praxis“ entsprechen würde und „vollständig demokratisch“ sei, zitiert das Blatt aus dem Schreiben.