Vorstellung und Diskussion der „Initiative neuer kommunaler Wohnungsbau“ am 12.6.
Im Zentrum steht die Forderung nach einem „kommunalen Wohnungsbau“, der sich als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und sozialen Infrastruktur versteht, aus öffentlichen Mitteln finanziert ist und auf diese Weise Wohnraum schafft, der garantiert und dauerhaft im öffentlichen Eigentum verbleibt. Solch ein Neubau kann langfristig bezahlbare Mieten und eine politische Regulierung des Wohnungsmarktes ermöglichen und wäre damit ein Beitrag zum aktiven Bestandsmieterschutz.