02.04.2014 - 19:06 [ Informationsstelle Militarisierung e.V. ]

Für die Freiheit, im Frieden zu forschen

Die Zivilklausel, die gewiss die Forschungsfreiheit einschränkt, vereinnahmt daher nicht im Sinne einer Ideologie oder schränkt Forschung unzulässig ein. Das oft zitierte Denninger-Gutachten der Böckler-Stiftung (2009) erkennt genau dieses an und zeigt, dass aufgrund der Friedensfinalität des Grundgesetzes eine Zivilklausel zulässig und verhältnismäßig die Forschungsfreiheit einschränkt. Die Friedensfinalität, also eine Ausrichtung auf eine friedliche Zukunft des vom Grundgesetz beschriebenen Gemeinwesens, ist wiederum nicht beliebig, sondern sie ist eine aus geschichtlichen Erfahrungen gereifte Errungenschaft, die es nicht leichtfertig von der Hand zu weisen gilt.