Das Landgericht Essen sieht auch nach der Gesetzesänderung vom 1. Januar die Möglichkeit gegeben, Sicherungsverwahrung wegen eines Marihuanadelikts anzuordnen
Das Landgericht Essen sieht auch nach der Gesetzesänderung vom 1. Januar die Möglichkeit gegeben, Sicherungsverwahrung wegen eines Marihuanadelikts anzuordnen