Sich auf den Standpunkt zu stellen, das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster und die Entscheidung der Bundesnetzagentur änderten nichts an der Situation und der Herr Staatsanwalt habe die Deutungshoheit – das spricht dann doch deutlich für eine gewisse Selbstüberschätzung. Aber was tut man nicht alles für fünf Minuten im Rampenlicht.