Die Auszahlung der fünf Euro Hartz IV-Erhöhung zum Jahresanfang ist nicht sicher. Es hänge davon ab, ob der Bundesrat dem Gesetz am 17. Dezember zustimme, so das Sozialministerium am Freitag.
Die Auszahlung der fünf Euro Hartz IV-Erhöhung zum Jahresanfang ist nicht sicher. Es hänge davon ab, ob der Bundesrat dem Gesetz am 17. Dezember zustimme, so das Sozialministerium am Freitag.