Es ist gefährlich, dass mit der Staatsanzeige versucht wird, kritische Journalisten einzuschüchtern. Die letzte Anklage eines Journalisten wegen Landesverrats fand 1965 im Rahmen der „Spiegel-Affäre“ statt und führte dazu, dass das Bundesverfassungsgericht an die besondere Bedeutung der Pressefreiheit erinnern musste. Das erscheint angesichts des Sachverhalts aus dem Ruder geraten zu sein: Unsere Pressefreiheit ist obsolet, wenn journalistische Aufklärung auch und gerade über heikle Angelegenheiten bereits im Keim erstickt wird.