Die Kanzlei beriet die deutsche Bundesregierung und Bundesministerien in der Vergangenheit mehrfach bei Verordnungen und Gesetzesvorhaben. Angelegenheiten, in denen die Kanzlei tätig war, sind unter anderem der Entwurf des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes, die Formulierung der Bedingungen für den griechischen Schuldenschnitt, der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin), die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die dem Finanzministerium unterstellt ist, wird bei den Hilfen für Griechenland von Freshfields juristisch vertreten.[9]