04.02.2014 - 09:34 [ taz ]

„Fremdkörper in der Demokratie“

(01. 11. 2013)
taz: Ihre Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) wurde aber endgültig eingestellt?

Rolf Gössner: 2011 hat das Verwaltungsgericht Köln festgestellt: Diese über 38 Jahre andauernde Überwachung ist von Anfang an unverhältnismäßig und grundrechtswidrig gewesen.

taz: Also alles vorbei?

Rolf Gössner: Das weiß ich nicht, denn das Urteil ist nicht rechtskräftig.