Laut Geschäftsordnung des Bundestages kann die oder der Vorsitzende eines Ausschusses eine Sitzung außerhalb des Zeitplanes nur einberufen, wenn das Verlangen einer Fraktion oder 5 % der Abgeordneten bzw. ein einstimmiger Beschluss des Ausschusses vorliegt und die Genehmigung des Bundestagspräsidenten erteilt worden ist (§ 60 Abs. 3 der Bundestages-Geschäftsordnung). Vorsitzende des Rechtsausschusses ist Renate Künast, ebenfalls von den Grünen. Das Verlangen ist in diesem Fall durch den folgenden Antrag der Haßelmanns im Namen der Bundestagsfraktion der Grünen gegeben: