Ähnlich wie bei „Neonazis“ wird nun auch ein Register mit Bankberatern eingeführt. § 34d WpHG und WpHG-Mitarbeiteranzeigenverordnung legen fest, dass das Aufsichtsamt ab dem 01.11.2012 ein Register mit allen Bankberatern, die im Wertpapiergeschäft tätig sind, führen muss.