Künftig darf das Bundeskriminalamt die persönlichen Daten von jährlich 170 Millionen Flugpassagieren speichern, analysieren und mit anderen Staaten teilen.
Künftig darf das Bundeskriminalamt die persönlichen Daten von jährlich 170 Millionen Flugpassagieren speichern, analysieren und mit anderen Staaten teilen.