17.06.2018 - 13:04 [ Spiegel.de ]

Flüchtlinge: Wann die Bundeswehr helfen darf – und wann nicht

(2.11.2015) Doch über die Asylanträge entscheiden dürfen die Bundeswehrkräfte nicht. Dabei handelt es sich eben um eine hoheitliche Aufgabe, von der alle Soldaten nach Artikel 87a ausgeschlossen sind. Stattdessen wird das Bundeswehrpersonal im Sekretariat oder vor Ort bei der Registrierung der ankommenden Flüchtlinge eingesetzt, wie das Bamf mitteilt.

Zu ihren Aufgaben gehört demnach, die Personalien der Migranten aufzunehmen, deren Identität festzustellen, Dokumente zu scannen und Vor-Akten anzulegen, wie die Behörde weiter ausführt.