Die bedenkenlose Kooperation mit äuĂźerst repressiven Staaten wie Turkmenistan oder auch Ă„thiopien [6] hindert die Bundesregierung selbstverständlich nicht daran, bei Bedarf tatsächliche oder auch angebliche Menschenrechtsverbrechen in anderen Staaten zu nutzen, um politische oder gar militärische Aggressionen zu rechtfertigen – dann, wenn deutsche Interessen politischer oder ökonomischer Art nicht Kooperation, sondern Konfrontation verlangen.