Roland Ermer bezeichnet sich als ehrlich und gesetzestreu. Als das Finanzamt bei ihm vor der TĂĽr steht, muss der Bäcker aus Sachsen nichts fĂĽrchten – glaubt er zumindest. Was der Bäckermeister nicht wusste: Er hatte sich des Schwarzspendens schuldig gemacht. Von den Tonnen an altem Brot und trockenem Gebäck, die er BedĂĽrftigen schenkt, will der Staat auch noch ein paar Brocken haben: Sachspenden an gemeinnĂĽtzige Organisationen unterliegen der Umsatzsteuer – Paragraf 3 des Umsatzsteuergesetzes. Bemessungsgrundlage sind die Herstellungskosten der Brötchen, die das Finanzamt mit der Hälfte des Verkaufspreises angesetzt hat. Und weil Ermer schon jahrelang unversteuerte Geschenke gemacht hat, muss er rĂĽckwirkend zahlen: Das macht zusammen 5000 Euro.