Dem Senatsbeschluss im Frühling war ein landesweiter Skandal vorausgegangen: Ein Video zeigte, wie im Februar 2015 eine Zivilistin im Bundesstaat Guerrero von drei Bundespolizisten und einem Soldaten gefoltert wurde. Der kurz darauf verabschiedete Gesetzesvorschlag macht künftig auch jene Täter für Folter oder andere Misshandlungen verantwortlich, die im Auftrag von Vorgesetzten handeln. Außerdem entfallen die bisher geltenden Ausnahmesituationen für das Folterverbot: Krieg, bewaffnete Konflikte sowie eine vorübergehende Aufhebung von Bürgerrechten. Auch was die Verfolgung von Foltervorwürfen betrifft, bringt das neue Gesetz Verbesserungen: So sollen künftig alle Folterdelikte strafrechtlich verfolgt werden und keinerlei Amnestien, Immunitäten oder ähnliche Schutzmaßnahmen für die mutmaßlichen Täter gelten. Laut Staatsanwaltschaft wurden seit 2007 insgesamt 370 Foltervorwürfe untersucht, die Mehrheit davon betraf Soldaten oder Bundespolizisten.