Mit der Verfassungsschutzreform soll auch der Bundesnachrichtendienst neue Kompetenzen erhalten. Die Abwehr von Cybergefahren könnte aber teilweise verfassungswidrig sein.
Mit der Verfassungsschutzreform soll auch der Bundesnachrichtendienst neue Kompetenzen erhalten. Die Abwehr von Cybergefahren könnte aber teilweise verfassungswidrig sein.