Die Einstellung der Strafverfolgung Georgious war eine der Bedingungen der Kreditgeber hinsichtlich der Auszahlung der Kredittranchen aus dem dritten Rettungspaket.
Die Justiz sieht sich zum Ärger der Europäischen Kommission durch derartige vertragliche Verpflichtungen der Legislative nicht gebunden. Die Kommission hat das Urteil, welches sie im Gegensatz zu früheren Entscheidungen der Justiz und als Eingriff in die Unabhängigkeit der Statistikbehörde sieht, bereits kritisiert.