25.03.2011 - 06:29 [ Hintergrund ]

Europäischer Gerichtshof: Totschießen von Demonstranten verstößt nicht gegen Menschenrechte

Die italienische Polizei hat laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) mit dem Todesschuss auf einen Demonstranten beim G-8-Gipfeltreffen in Genua 2001 kein Grundrecht der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt. Der Gerichtshof wies mit diesem Urteil eine Beschwerde der Eltern des damals durch einen Kopfschuss getöteten 23-jährigen Carlo Giuliani zurück.