Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Daten, die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gespeichert wurden, in einem Urheberrechtsprozess verwendet werden dürfen. Anlass für die Entscheidung war ein Verfahren zwischen dem schwedischen Unternehmen Bonnier Audio und dem Internetdienstleister ePhone.