Die Schlussanträge des EuGH-Generalanwalts lassen folglich nur einen Schluss zu: In dem Moment, in dem die EZB das OMT-Programm aktiviert, muss sie sich auch aus der Troika zurückziehen. Ob die deutschen Verfassungsrichter in Karlsruhe mit dieser Conclusio zufrieden sein werden, bleibt abzuwarten – zunächst muss der EuGH sein Urteil fällen.