Ist ein Urheber mit seiner Verwertungsgesellschaft nicht zufrieden, soll das neue Gesetz ihm das Recht garantieren, sich von einer anderen Gesellschaft in einem anderen Land bei der EU-weiten Online-Nutzung vertreten zu lassen.
Ist ein Urheber mit seiner Verwertungsgesellschaft nicht zufrieden, soll das neue Gesetz ihm das Recht garantieren, sich von einer anderen Gesellschaft in einem anderen Land bei der EU-weiten Online-Nutzung vertreten zu lassen.